Karl W. Fricke

Fachanwalt für Familienrecht, Sozialrecht und Erbrecht

Rechtsanwalt Karl W. Fricke

  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • Seit 1981 Zulassung als Rechtsanwalt in Rosenheim
  • seit 1987 Zulassung als Fachanwalt für Sozialrecht
  • seit 2000 Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht
  • seit 2010 Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht
  • seit 2020 Partner der Kugler Lutz Multrus Fricke Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

 

Karl W. Fricke berät und vertritt im Bereich des Familienrechts bei Trennung und Scheidung sowie bei der Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Zugewinns, des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung und Interessenvertretung im Erbrecht vor und nach dem Erbfall, der Entwurf von Testamenten, erbrechtliche Beratung und gerichtliche Durchsetzung von Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen.

Auf dem weiten Gebiet des Sozialrechts ist er auf die Bereiche der gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfälle) und der gesetzlichen Rentenversicherung spezialisiert. Er übernimmt die Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsträgern. Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist hier die Vertretung und Beratung bei sozialversicherungs-rechtlichen Betriebsprüfungen verbunden mit Beitragsnachforderungen.

 

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Karl W. Fricke von 1988 bis 2014 Präsident des Chiemsee Yachtclub und Vertreter der Segelvereine Chiemsee im Bayerischen Segelverband. Er ist Mitglied des Schiedsgerichtes des Deutschen Seglerverbandes.

 

Mitglied bei

  • und Vorsitzender des Fachausschusses für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer München
  • Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.