Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahre 1984 von Brigitte Kugler und Klaus Martin Lutz gegründet, nachdem beide zuvor in der Rosenheimer Anwaltskanzlei Scheuer tätig gewesen sind. Hier hat sich im Mai 2020 ein Kreis geschlossen. Karl W. Fricke und Robert Multrus sind als weitere Partner in die Partnerschaftsgesellschaft eingetreten, nachdem sie die aus der Anwaltskanzlei Scheuer hervorgegangene Sozietät Scheuer Fricke Multrus nach dem Tod von Dr. Werner Scheuer aufgelöst haben.

Rechtsanwältin Brigitte Kugler hat ihre anwaltliche Tätigkeit zum Jahresende 2022 beendet und ist aus der Kanzlei ausgeschieden.

Seit der Gründung befasst sich die Kanzlei schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren im südostbayerischen Raum sowie dem Erb- und Familienrecht.

In jeder Krise steckt eine Chance.

Dies ist Maxime für uns als Insolvenzverwalter und in der Sanierungsberatung.

Bei der Abwicklung im Insolvenzverfahren stehen neben der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger deshalb der Erhalt bewährter Betriebe mit ihrem Know-how, ihrer Markteinbindung und ihren Arbeitsplätzen im Vordergrund.

In der Sanierungsberatung gilt es drohende Krisen frühzeitig zu erkennen, um Bewährtes zu erhalten, Unternehmen zu stabilisieren und für einen nachhaltigen Fortbestand neu auszurichten.

Diese Maxime kann aber auch auf das Erb- und Familienrecht übertragen werden, wo die Kanzlei sowohl beratend als auch vor Gericht tätig ist. Hier gilt es im übertragenen Sinne drohende Krisen rechtzeitig zu analysieren und durch interessengerechte Gestaltung zu vermeiden.

In den zurückliegenden Jahrzehnten konnte ein vielfältiges Netzwerk zur Ausdehnung der Kompetenzen der Kanzlei aufgebaut werden. Vor allem bei der Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen hat sich dies als unverzichtbarer Bestandteil positiv auf die Interessen aller Beteiligten ausgewirkt.

So besteht insbesondere eine Kooperation mit der Steuerkanzlei Rotwand Klapprott Resa Steuerberater in Riedering, die die Bearbeitung steuerrechtlicher Fragen sowohl im Insolvenzrecht als auch im Erb- und Familienrecht ermöglicht.